Pfarramt

Pfarramt Schneeberg-Neustädtel

Wir haben für Sie geöffnet:

Bitte nutzen Sie auch Telefon (03772 22235) oder
Mail (kg.schneeberg_neustaedtel.de) für Ihre Anfragen.
 Dienstag  9.30 Uhr – 11.00 Uhr  15.00 Uhr – 17.00 Uhr
 Donnerstag  9.00 Uhr – 11.00 Uhr
 Freitag  9.00 Uhr – 11.00 Uhr

Taufe | Trauungen | Beerdigungen | Kirchgeld
Kirchennachrichten | Genealogische Anfragen


Taufen

Zur Anmeldung einer Kindertaufe bringen Sie bitte die bitte die Geburtsurkunde Ihres Kindes mit. In der Regel sind zwei bis sechs Paten für ein Kind möglich, die bereit sind, die christliche Erziehung mit Ihnen gemeinsam zu verantworten. Die Hälfte der Paten sollte einer evangelischen Landeskirche angehören, die anderen Paten können einer anderen Konfession angehören, in der sie das Patenrecht erhalten.
Voraussetzung für eine Erwachsenentaufe ist die vorherige Teilnahme an einem Glaubenssemniar, in dem wesentliche Grundfragen des christlichen Glaubens besprochen werden, die zu einer Entscheidung für die Taufe führen können. Diese Glaubensseminare werden angeboten, wenn es mehrere Interessenten dafür gibt.
Da die Taufe die Aufnahme in die christliche Gemeinde ist; finden die Taufen in der Regel im Gemeindegottesdienst statt.
Bitte vereinbaren Sie möglichst rechtzeitig mit dem Pfarrer einen Tauftermin, so dass die Taufen in die Gottesdienstplanung aufgenommen werden können.
Hier können Sie sich einen Taufspruch auswählen.


Trauungen

Die Kirchliche Trauung wiederholt das gegenseitige Ja der Eheleute in der Kirche vor Gott und bittet um das Ja Gottes im Zuspruch des Segens.
Neben der Kirchlichen Trauung, die die Kirchenzugehörigkeit beider Partner voraussetzt, besteht die Möglichkeit eines Gottesdienstes zur Eheschliessung für Paare mit nur einem christlichen Partner.
Hier wird auf das Versprechen vor Gott verzichtet, das dem nichtchristlichen Partner nicht abverlangt werden kann. Die Feier ähnelt ansonsten stark dem Traugottesdienst.
Bitte sprechen Sie den Termin möglichst frühzeitig mit dem Pfarrer ab. Zur Anmeldung brauchen Sie die Familienstammbücher beider Brautleute.
Hier finden Sie Bibelworte zur Trauung.


Beerdigungen

Beim Abschied von einem lieben Menschen wird meist Ihr erster Kontakt der zum Bestattungsinstitut sein, das Ihnen die organisatorischen Dinge abnimmt und auch den Kontakt zum Pfarrer und der Friedhofsverwaltung herstellt.
Zur Anmeldung einer Bestattung wird die Sterbeurkunde benötigt.
Zur Auswahl einer Grabstelle finden Sie hier Nähere Informationen.
Beim Gespräch im Pfarramt wird für eine evangelische Beerdigung mit Ihnen ein Trauergespräch mit dem Pfarrer vereinbart, zu dem dieser in der Regel ins Trauerhaus kommt.


Kirchgeld

Neben der vom Finanzamt mit der Einkommenssteuer abgezogenen Kirchensteuer, die der Kirche zur Verfügung gestellt wird, erbittet die Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens von ihren Gliedern ausserdem das Kirchgeld. Das kann in voller Höhe für die Aufgaben der eigenen Kirchgemeinde verwendet werden.
Auch dieses Kirchgeld wird nach Einkommen erhoben. Im jährlichen Kirchgeldschreiben wird Ihnen die Kirchgeldtabelle zur Selbsteinschätzung zugesandt.
Bitte machen Sie zur Entlastung unserer Verwaltung von der Möglichkeit der Überweisung Gebrauch. Barzahlungen sind im Pfarramt möglich.


Kirchennachrichten

Die Kirchennachrichten unserer Kirchgemeinde erscheinen sechs Mal im Jahr und werden durch die viele fleissige Helfer verteilt. Im Pfarramt werden die Beiträge gesammelt und das Blatt zusammengestellt, das dann zur Druckerei Rockstroh nach Aue geht. Pünktlich zum Monatsbeginn ist es dann bei Ihnen.
Es soll nicht nur über die Veranstaltungen und Termine unserer Gemeinde informieren, sondern es enthält auch Berichte über gemeindliche und kirchliche Themen.
Falls Sie es auch abonnieren möchten, können Sie es jederzeit im Pfarramt bestellen. Wir bitten Sie den Druck unserer Kirchennachrichten mit einer Spende zu unterstützen. Wünschen Sie die Zusendung der Kirchennachrichten per Post, bitten wir Sie um die Übernahme der Portokosten.


Genealogische Anfragen

Unsere Kirchenbücher wurden in den vergangenen Jahren restauriert und sind seit dem für eine persönliche Einsichtnahme gesperrt.

In unserer Kirchgemeinde ist dafür eine Person angestellt, die Ihre Anfragen bearbeitet. Für solche Auskünfte fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 15,00€ pro halbe Bearbeitungsstunde an. Dazu kommen weitere Gebühren für beglaubigte Abschriften, wenn es gewünscht wird.

Pro Auftrag werden maximal bis zu zwei Bearbeitungsstunden ausgeführt. Dafür brauchen wir von Ihnen einen schriftlichen Auftrag mit den genauen Angaben was Sie suchen.
Die Anfragen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Der schriftlichen Auskunft liegt dann noch eine Rechnung bei.